Konformität von Anlagen und deren Nachweis
Die Konformität von Anlagen hinsichtlich der Anforderungen der geltenden nationalen Richtlinien in der Schweiz ist ein immer wieder aufkommendes Thema, mit dem sich die HINE als Schweizer Anlagenplaner und Ingenieurdienstleister befassen muss. Die Schweiz hat im Rahmen des bilateralen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen alle für den Anlagenbau relevanten EU-Richtlinien, wie die Maschinenrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie, die ATEX-Richtlinie sowie die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie übernommen. Dennoch gibt es Eigenheiten, die aufgrund der Überführung der Richtlinien in nationales Recht beachtet werden müssen (Stichwort Baugruppenkonformität).
Als Planer bewerten wir regelmässig, welche der genannten Regelwerke im konkreten Fall Anwendung finden. Wir führen Risikoanalysen und Berechnungen durch die für die Konformitätsbewertung obligatorisch sind. Auch bei Anlagen im Bestand bewerten wir, ob bei Umbauten eine wesentliche Änderung vorliegt und somit die Konformität neu bewertet werden muss oder nicht. Wir unterstützen Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Anlagen beim Konformitätsbewertungsverfahren und Berücksichtigen die notwendigen Massnahmen bereits bei der Planung des jeweiligen Projekts.
Die HINE besuchte den SGVC-Event «Konformität von Anlagen und deren Nachweis». Die vorgetragenen Inhalte bestätigen die Richtigkeit unserer Vorgehensweise. Sowohl bei Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen deckt sich unsere Interpretation der Regelwerke und unser Vorgehen mit den vorgetragenen Anforderungen der Marktüberwachung.
Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung ihrer Anlage auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Richtlinien suchen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie auch in der frühen Phase der Planung, damit teure Fehler vermieden werden. Sprechen Sie uns an. Andreas Hirschmann steht ihnen gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.